- Schuldverhältnis
- Schụld|ver|hält|nis
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Schuldverhältnis — (lat. obligatio), das zwischen zwei Personen bestehende Rechtsverhältnis, kraft dessen die eine, der Gläubiger, berechtigt ist, von der andern, dem Schuldner, eine Leistung zu fordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in seinem zweiten Buch, §… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schuldverhältnis — Das Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, durch die zwischen mindestens zwei Parteien eine Verpflichtung begründet wird und durch Vertrag, kraft Gesetz oder durch rechtsgeschäftsähnliche Umstände zustande kommt. Arten der Schuldverhältnisse… … Deutsch Wikipedia
Schuldverhältnis — Schụld|ver|hält|nis 〈n. 11; unz.〉 Rechtsverhältnis zw. Schuldner u. Gläubiger * * * Schụld|ver|hält|nis, das (Rechtsspr., Wirtsch.): Rechtsverhältnis zwischen Schuldner u. Gläubiger. * * * Schuldverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen… … Universal-Lexikon
Schuldverhältnis — im Sinn des ⇡ Bürgerlichen Rechts das zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehende Rechtsverhältnis, kraft dessen die eine von der anderen (oder beide gegenseitig voneinander) eine ⇡ Leistung fordern kann. 1. Verträge: Begründung, Änderung… … Lexikon der Economics
Gesetzliches Schuldverhältnis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, der sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen… … Deutsch Wikipedia
Schuldrecht (Deutschland) — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… … Deutsch Wikipedia
Schuldner — ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist mithin verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia
Schuldrechtlich — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… … Deutsch Wikipedia
Schuldrechtlicher Anspruch — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… … Deutsch Wikipedia
Forderung (Bilanz) — Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Unternehmerischer Sinn 2 Juristische Bedeutung 3… … Deutsch Wikipedia